anstiften für die Zukunft!
Testament
Aufsetzen eines Testaments
Das Aufsetzen eines Testaments sollte entsprechend der gesetzlichen Regelungen nach bestimmten formalen Kriterien erfolgen. Dazu können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
  1. Das handschriftliche Testament muss - wie der Name schon besagt -, eigenhändig handschriftlich verfasst werden. Um alle Unwägbarkeiten auszuschließen, sollten auch die Angabe des Ortes, das Datum sowie die Unterschrift mit dem Vor- und Zunamen nicht fehlen. Der Erblasser selbst muss anschließend für die Aufbewahrung oder die Hinterlegung bei einem Amtsgericht sorgen. Wird das Testament zum Beispiel in der Wohnung aufbewahrt, empfiehlt es sich, eine Vertrauensperson über diese Maßnahme zu informieren. Nur so ist gewährleistet, dass das Dokument im Todesfall auch dem Nachlassgericht zugestellt wird.
  2. Das notarielle Testament fertigt ein Notar Ihrer Wahl aus. Er wird Ihren letzten Willen auch beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Die Kosten für dieses Verfahren richten sich nach der Höhe des zu vererbenden Vermögens. Das notarielle Testament stellt sicher, dass aufgrund der Beratung durch den Notar alle Erklärungen eindeutig formuliert und Anfechtungen vermieden werden können. Das Testament wird bis zum Erbfall beim Amtsgericht aufgewahrt.

Ganz gleich, welche Form der Fixierung Sie wählen: Ändern und widerrufen können Sie Ihr Testament jederzeit.

Behindertentestament
Ein Behindertentestament setzen Eltern auf, deren Kind behindert ist. Das Ziel eines Behindertentestament besteht darin, dem Nachkommen mit Behinderung alle erforderlichen Sozialleistungen des Staates zu ermöglichen, ohne dass die Erbschaft zu diesem Zwecke eingesetzt wird. Zur weiteren Beratung stehen in diesem Fall Fachanwälte und Notare zur Verfügung, die sich auf den Bereich Erbrecht / Behindertentestament spezialisiert haben. Mit ihnen zusammen kann eine individuelle Lösung erarbeitet werden.