anstiften für die Zukunft!
Steuerliche Vorteile
Gesetzliche Neuerungen erleichtern Ihr Engagement
Mit dem seit 1. Januar 2007 geltenden „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ hat der Gesetzgeber weitere steuerliche Anreize für Zuwendungen an Stiftungen beschlossen.

Hier die wichtigsten Änderungen:
(Die Beschreibungen von Spenden gelten auch im Sinne von Zustiftungen an Stiftungen)
  • Die Höchstgrenzen für den Spendenabzug wurden von bisher 5 bez. 10% auf 20% der Einkünfte (EStG § 10b Abs 1+2) angehoben.
  • Die alternative Abzugsgrenze von bislang 2 Promille der Umsätze, Löhne und Gehälter, die bei Unternehmensspenden gilt, wurde auf 4 Promille erhöht.
  • Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen von 307.000 € auf 1Mio €.
  • Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags beim Abzug von Großspenden und der zusätzlichen Höchstgrenze für Zuwendungen an Stiftungen. Dafür Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags in die nachfolgenden Jahre.
Erbschaftssteuer und Grunderwerbsteuer
Erbschaftssteuer fällt bei der Übertragung von Vermögen an Stiftungen nicht an.
Ebenso wird bei der Übertragung von Immobilien und Grundvermögen keine Grunderwerbsteuer fällig.